1 Ein km-Leasing-Angebot für Privatkunden der Ford Bank GmbH, Henry-Ford-Str. 1, 50735 Köln. Das Angebot gilt für noch nicht zugelassene, berechtigte Ford PKW-Neufahrzeuge und stellt das repräsentative Beispiel nach § 17 Preisangabenverordnung dar. Ist der Leasingnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein Widerrufsrecht.
2 Anschaffungspreis € 64.605 (inkl.€ 1.400 Überführungskosten), € 13.782,40 Leasing-Sonderzahlung, € 64.605 Nettodarlehensbetrag, bei 48 Monaten Laufzeit und 40.000 km Gesamtlaufleistung. 1,99 % Sollzinssatz (fest) p.a., 2,01 % effektiver Jahreszins, € 35.814,40 voraussichtlicher Gesamtbetrag3 und € 459 monatliche Finanzleasingrate.
3 Summe aus Leasing-Sonderzahlung und mtl. Leasingraten. Zzgl. bei Vertragsablauf ggf. Mehr- oder Minderkilometer sowie ggf. Ausgleichsbetrage für etwaigen übermäßigen Fzg.Verschleiß; Mehrkilometer € 0,11/km, Minderkilometer € 0,07/km (5000 Mehr- oder Minderkilometer bleiben berechnungsfrei).
4Das Ford FGS Elektro-Paket für das 3. + 4. Jahr bis maximal 80.000 km Gesamtfahrleistung ist bereits in der Leasingrate inkludiert. Gültig für Privatkunden bei Abschluss eines Leasing- oder Darlehensvertrages der Ford Bank bis auf Widerruf. DIE BEDINGUNGEN ZUR FINDEN SIE HIER:
https://www.ford.de/content/dam/guxeu/de/documents/service/Ford_Protect_Elektro_Paket_Bedingungen-Stand_Juli_2021.pdf
Gültig bei Abschluss eines Leasingvertrages vom 01.01.2023 bis auf Widerruf.
Ein Privatkundenangebot der Ford Bank GmbH, Henry- Ford- Str. 1,50735 Köln. Das Angebot stellt das repräsentative Beispiel nach § 17 Preisangabenverordnung dar.
Ist der Darlehensnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein Widerrufsrecht. Wir sind für mehrere bestimmte Darlehensgeber tätig und handeln nicht als unabhängiger Darlehensvermittler. Gerne unterbreiten wir Ihnen Ihr individuelles Leasingangebot.
* Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das bisherige Prüfverfahren, ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Die angegebenen Werte dieses Fahrzeugtyps wurden anhand des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt.
** Maximale Reichweite gemäß Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure (WLTP) bei voll aufgeladener Batterie. Die tatsächliche Reichweite kann aufgrund unterschiedlicher Faktoren (Wetterbedingungen, Fahrverhalten, Fahrzeugzustand, Alter der Lithium-Ionen-Batterie) variieren.
Die hier angegebenen Kraftstoffverbrauchswerte wurden zwar auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessen, um jedoch die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten zu gewährleisten, handelt es sich bei den hier angegebenen Werten, wenn nicht anders ausgewiesen, um NEFZ-Werte, die gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 durch ein Simulationsmodell ermittelt wurden. Zur Angabe der NEFZ-Werte sind wir gesetzlich gemäß Pkw-EnVKV verpflichtet. Bei den CO2-Emissionswerten handelt es sich, wenn nicht anders ausgewiesen, um Werte nach dem WLTP-Testzyklus. Die Kraftfahrzeugsteuer wird auf Basis der WLTP-Werte für CO2-Emissionen ermittelt. Welches Testverfahren zur Anwendung gekommen ist, ist auf der Fahrzeugdetailseite angegeben.
Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist.